Flash Content

Planfeststellungsabschnitt Offenburg–Hohberg (PfA 7.1)

Der Planfeststellungsabschnitt 7.1 erstreckt sich auf einer Länge von rund 8,7 Kilometern auf das Stadtgebiet von Offenburg sowie die Gemarkungsflächen der Gemeinden Schutterwald und Hohberg. Die nördliche Grenze liegt im Bahnhof Offenburg, südlich endet der Abschnitt an der Nordgrenze des Bahnhofs Niederschopfheim.

 

Insbesondere im Stadtgebiet von Offenburg kreuzen zahlreiche Straßen die Eisenbahnlinie, daher müssen insgesamt 19 Brückenbauwerke baulich an den neuen Zustand der Bahnanlage angepasst oder neu errichtet werden.

 

Die vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen werden die heutigen Immissionswerte reduzieren. Dies gilt insbesondere für die Wohnbebauung im innerstädtischen Bereich von Offenburg: Hier entstehen Schallschutzwände mit einer Gesamtlänge von mehr als zwei Kilometern. Im Bereich Offenburger Kurve, Stegermatt, Uffhofen und Allersbösch/Hildboltsweier werden zusätzlich 10,4 Kilometer sowie in Hofweier und Niederschopfheim weitere 3,2 Kilometer Schallschutzwände gebaut. Als weitere aktive Schallschutzmaßnahme ist in Offenburg und Hohberg für alle vier Bahngleise das Besonders überwachte Gleis (BüG) vorgesehen.

 

Für den Abschnitt zwischen Offenburg und Hohberg beantragte die DB AG die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens im Mai 2007. Der Beschluss durch das Eisenbahn-Bundesamt wird voraussichtlich 2011 erlassen.