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Zuständigkeiten und Rollenverteilung

Bei der Realisierung von Infrastrukturprojekten im Netz der Deutschen Bahn gibt es unterschiedliche Aufgaben und Zuständigkeiten. Dabei ist insbesondere die klare Trennung zwischen Antragsteller und Genehmigungsbehörde hervorzuheben:

  • Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde unter anderem für die Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes die zuständige Planfeststellungsbehörde. Das EBA ist eine selbstständige deutsche Bundesoberbehörde im Bereich der Bundesverkehrsverwaltung; es unterliegt der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
  • DB Netz, DB Station&Service und DB Energie haben als Infrastruktureigentümer die Bauherrenfunktion bei allen Projekten – von der Instandhaltung und Modernisierung bis hin zu großen Neubauprojekten.
  • Die DB ProjektBau übernimmt als Dienstleistungsunternehmen die Erstellerfunktion im Auftrag der Bauherren. Sie verantwortet Planung, Projektmanagement und Bauüberwachung.