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Ein neues Artenschutzgewässer als Ausgleich für die Eingriffe in den Naturhaushalt
Ein neues Artenschutzgewässer als Ausgleich für die Eingriffe in den Naturhaushalt

Umweltaspekte bei großen Infrastrukturprojekten

Große Bauprojekte bedürfen einer langfristigen und sorgsamen Planung. Dies gilt insbesondere für den Schutz und Erhalt von Natur und Umwelt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Verursacher verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen.

 

Dabei bildet die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eine wichtige Grundlage der vorbereitenden Planungen. Sie erfasst die Eingriffe in die Natur durch die jeweiligen Baumaßnahmen und beschreibt die Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Die UVP wird von unabhängigen Gutachtern erstellt und bildet die Grundlage für den so genannten Landschaftspflegerischen Begleitplan (LPB). Dieser wird durch die Deutsche Bahn AG erarbeitet und mit den zuständigen Landesbehörden so abgestimmt, dass Natur und Landschaft weitgehend geschützt und die unvermeidlichen Eingriffe durch Maßnahmen mit zumindest gleichwertigen ökologischen Funktionen kompensiert werden.