Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Deutsche Bahn hat sich dazu entschlossen, bei den anstehenden Planfeststellungsverfahren die Öffentlichkeit im Sinne des § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) früh zu beteiligen. Diese Beteiligung der Öffentlichkeit stellt kein behördliches Verfahren dar und ersetzt dieses auch nicht. Sie soll die betroffenen Anwohner und Kommunen frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die geplante Umsetzung und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten.
Hierfür wird es zu den einzelnen Planfeststellungsabschnitten (PfA) Informationsveranstaltungen geben, auf denen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger von den Planern der Bahn umfangreich informiert werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anmerkungen zu äußern sowie Anregungen in den Planungsprozess einzubringen.
Des Weiteren stellt die Bahn sämtliche Planungsunterlagen hier auf der Website des Projekts sowie zur Einsichtnahme für jeweils vier Wochen bei den Kommunen zur Verfügung.
Die Termine zu den Informationsveranstaltungen der einzelnen Planfeststellungsabschnitte mit den jeweiligen Ortsangaben sowie die Planungsunterlagen finden Sie hier:
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.1 Riegel–March
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.2 Freiburg–Schallstadt
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.3 Bad Krozingen