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         der Anwohnenden wird hier der Personen- vom Güterver- kehr getrennt. Die Züge des Nah- und Fernverkehrs werden auch künftig über die Rheintalbahn geführt. Dazu wird die Strecke für eine Höchstgeschwindigkeit von 200 Kilometer pro Stunde ertüchtigt und ausgebaut. Für den Güterverkehr wird westlich von Freiburg bis Hügelheim parallel zur Bun- desautobahn 5 eine zweigleisige Trasse neu gebaut. Diese Güterumfahrung ist rund 45 Kilometer lang. Eine besondere Lösung ist im Bereich Schallstadt, Ortsteil Mengen, vorge-
Haltingen
sehen: Hier wird die auf einer Anhöhe gelegene Rastanlage
Marco Steffens,
Oberbürgermeister der Stadt Offenburg:
„Die Realisierung des Tunnels Offenburg ist ein hervor- ragendes Beispiel funktionierenden Dialogs zwischen Bund, Land, Stadt, Bürgerinnen und Bürgern sowie der Deutscher Bahn. Durch die konstruktive Zusam- menarbeit bekommt Offenburg ein rund elf Kilometer
langes Stück mehr Lebensqualität.“
Das Planfeststellungsverfahren i Neue Bahnstrecken oder wesentliche Änderun-
gen an vorhandenen Strecken dürfen nur gebaut werden, wenn der aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehende „Plan“ vorher „festgestellt“ wurde. Der Planfeststellungsbeschluss entspricht einer Baugenehmigung. Das umfangreiche Verfahren hat vor allem einen Zweck: Alle von dem Bauvorhaben betrof- fenen Belange öffentlicher Institutionen oder von priva- ter Seite werden gegeneinander abgewogen. Widerstre- bende Interessen, mit denen fast immer zu rechnen ist, versucht man auszugleichen. Dazu dient ein Anhörungs- verfahren.
Katzenbergtunnel
Schweiz
Breisgau mit dem rund 2.200 Meter langen Tunnel Mengen
unterfahren.
Die Streckenführung parallel zur Autobahn war in der Re- gion stets Konsens. Die anliegenden Kommunen haben sich jedoch für verbesserten Schallschutz sowie die Tieflage
der Strecke von Mengen bis Hügelheim bei Umfahrung von Buggingen eingesetzt. Beide Forderungen wurden vom Pro- jektbeirat empfohlen und ein zusätzlicher übergesetzlicher Finanzrahmen vom Deutschen Bundestag 2013 bewilligt. Die entstehenden Mehrkosten in Höhe von 250 Millionen Euro werden zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Land Baden-Württemberg getragen.
Die daraus resultierenden Änderungen waren so umfang- reich, dass ein komplett neuer Planungsprozess erforder- lich wurde. Für alle Planfeststellungsabschnitte (PfA) muss- ten daher die Planfeststellungsunterlagen neu vorbereitet werden. Die letzte überarbeitete Planfeststellungsunter- lage (für den PfA 8.0) wurde im Oktober 2020 eingereicht, damit befinden sich alle Abschnitte in überarbeiteter Form im Verfahren. Der erste Planfeststellungsbeschluss (für den Abschnitt 8.1 Riegel–March) liegt voraussichtlich 2021 vor.
Basel Bad. Bf.
  Der Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens
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 Eisenbahn-Bundesamt
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 Antrag Antrag Antrag
  1
  den
Das Verfahren startet, wenn Änderungswünsche des EBA eingearbeitet sind und die Vollständigkeit des Antrages bestätigt wird.
Das EBA prüft die Ein- wendungen und lädt die Einwender:innen, Fach- behörden, TöB und die DB zum Erörterungstermin** ein.
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Antrag
Rastatt
Die DB reicht den Antrag beim Eisenbahn-Bundes- amt (EBA) ein.
N
Das EBA als zuständige Anhörungsbehörde eröff- net das Anhörungsverfah- ren.
Für Planfeststellungsver-
fahren mit Einleitung vor
dem 6. Dezember 2020
sind die jeweiligen Landes-
behörden zuständig.*
Die Unterlagen werden in den Kommunen während eines Monats für jeden einsehbar ausgelegt.**
Während der Offenlage und innerhalb von einem Monat nach Ende der Offenlage können Privatpersonen ihre Einwände einreichen.
Innerhalb von drei Monaten nach Ende der Offenlage kön- nen Träger öffentlicher Belan- ge (TöB) Stellung nehmen.
Das EBA erlässt den Plan- feststellungsbeschluss.
Die Unterlagen werden den Kommunen zugestellt und offengelegt.**
Die DB Netz AG erstellt Unterlagen für den Planfeststellungsantrag.
Tunnel Rastatt
Die DB erwidert die Einwen- dungen und Stellungnahmen schriftlich. Diese Erwiderun- gen erhalten die Einwender: innen rechtzeitig vor dem Erörterungstermin.
Karlsruhe
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 Eisenbahn-Bundesamt
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 Eisenbahn-Bundesamt
Stellungnahme
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 Stellungnahme
      * Für Baden-Württemberg ist dies das Regierungspräsidium Freiburg.
** Das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) sorgt während der Corona-Pandemie dafür, dass die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben digital erfolgen kann, sodass Projekte nicht verzögert werden.
Dies gilt bis Ende 2022 auch für alle Bekanntmachungen (Offenlagen und Terminankündigungen).
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Das EBA erstellt seine abschließende Stellung- nahme zum Anhörungs- verfahren.
Das EBA prüft alle Sachverhalte.
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EBA
 Antrag Antrag Antrag
 Max Mustermann Bahnstraße 1 Musterstadt
Antrag
Antrag
a































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