Planung |
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Die Planung von Eisenbahn·Strecken ist eine große Aufgabe

Für den Neubau und Ausbau von Eisenbahn·Strecken gibt es Gesetze und Regeln. Eine neue Eisenbahn·Strecke darf nur gebaut werden, wenn sie für den Verkehr notwendig ist. Deshalb müssen die Bundes·regierung und die Deutsche Bahn zuerst viele Sachen prüfen. Zum Beispiel:
⦁ Brauchen wir die Bahn·strecke.
⦁ Wollen die Menschen die Bahn·strecke.
⦁ Wo soll die Bahn·strecke gebaut werden.
⦁ Welche verschiedenen Möglichkeiten gibt es.
⦁ Was passiert mit der Umwelt und der Natur, wenn wir die Bahn·strecke bauen.
⦁ Wo brauchen wir Lärm·schutz.
Und noch viele andere Sachen.

Wenn alle wichtigen Fragen beantwortet sind,
dann kann die Deutsche Bahn mit der Planung anfangen.

Bau·antrag und Öffentlichkeits·beteiligung

Die Deutsche Bahn muss den Neubau und den Ausbau beantragen.
Für den Antrag muss die Deutsche Bahn die Bau·pläne machen.

Bei der Planung muss die Deutsche Bahn die Öffentlichkeit beteiligen.
Das bedeutet: Die Deutsche Bahn zeigt den Menschen die Pläne.
Und gibt den Menschen Informationen über das Bau·projekt.

Die Menschen können ihre Meinung dazu sagen.
Sie können sagen, was sie wollen. Und was sie nicht wollen.
Und sie können Verbesserungs·vorschläge machen.

Wenn jemand mit den Plänen nicht einverstanden ist,
dann kann er der Deutschen Bahn das sagen.
Das nennt man eine Einwendung.

Die Deutsche Bahn sammelt alle Einwendungen.
Vielleicht muss die Deutsche Bahn die Pläne dann noch einmal ändern.

Große Bau·projekte bei der Deutschen Bahn (Januar 2024)

Planfeststellungsverfahren: 1. Durchführung frühe Öffentlichketsbeteiligung, 2. DB erstellt Planfeststellungunterlagen, 3. Einreichung Antrag bei Eisenbahn-Bundesamt (EBA), 4. Anhörungsverfahren, 5. Prüfung durch EBA, 6. Planfeststellungsbeschluss
Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens (Grafik: Deutsche Bahn AG)


Anhörung und Plan·feststellung

Die Deutsche Bahn schickt die neuen Pläne ans Eisenbahn·Bundesamt.

Das Eisenbahn·Bundesamt muss die Pläne genehmigen.
Vorher muss das Eisenbahn·Bundes·amt die Pläne prüfen.
Das nennt man Plan·feststellungs·verfahren.

Beim Plan·feststellungs·verfahren können verschiedene Stellen
die Pläne noch einmal anschauen. Und ihre Meinung sagen.
Zum Beispiel die Bürgerinnen und Bürger.
Oder Gruppen, die sich für Umwelt·schutz einsetzen.
Oder andere Personen, Gruppen und Einrichtungen.
Das nennt man Anhörungs·verfahren.

Das Eisenbahn·Bundesamt spricht dann mit den Menschen und Gruppen.
Danach schreibt das Eisenbahn·Bundesamt einen Abschluss·bericht über die Anhörung.

Vielleicht muss die Deutsche Bahn die Pläne dann noch einmal ändern.

Dann prüft das Eisenbahn·Bundesamt nochmal alles genau.
Und gibt der Deutschen Bahn die Bau·genehmigung.
Die Bau·genehmigung nennt man Plan·feststellungs·beschluss.

Jetzt kann die Deutsche Bahn mit dem Neubau oder Ausbau anfangen.

Der Neubau oder Ausbau von einer Eisenbahn·Strecke ist ein sehr großes Projekt. Es dauert lange. Es kostet viel Geld. Und viele Stellen müssen gut zusammen·arbeiten.

Die Ausbau- und Neubau·strecke Karlsruhe – Basel ist in 9 Bau·abschnitte aufgeteilt. Und in 26 Plan·feststellungs·abschnitte.
Der letzte Plan·feststellungs·abschnitt liegt in der Schweiz.
Dort muss die Schweiz die Pläne genehmigen.

 

* In der Corona·Pandemie können die Menschen die Pläne und Unterlagen im Internet anschauen. Dort finden sie auch alle wichtigen Informationen über das Bau·projekt. Und Formulare, wo sie ihre Meinung sagen können.

Downloads

Hinweis: Die Sachen sind in Alltags·sprache geschrieben.

Grafik: Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens

Grafik: Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens

Handout: Planung eines Großprojekts

Handout: Planung eines Großprojekts

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