
Planfeststellungsabschnitt Bad Krozingen–Müllheim (PfA 8.4)
Der Planfeststellungsabschnitt 8.4 erstreckt sich über eine Länge von etwa 11,9 Kilometern. Die nördliche Grenze des Abschnitts beginnt nördlich von Tunsel (Bad Krozingen), die südliche Grenze befindet sich im Bereich der Stadt Müllheim.
Beginnend bei Tunsel wird dieser Streckenabschnitt bis auf Höhe Buggingen in Tieflage geführt, die Randbereiche sind mit Steilböschungen ausgestattet. Zwei Landschaftsbrücken queren die Strecke in diesem Abschnitt. Betroffene Gewässer werden mittels Gewässerüberquerungen (GÜ) über die Trasse geführt. Bei Hügelheim schließt die Neubaustrecke mit einem Verknüpfungsbereich (Knoten Hügelheim) durch Überwerfungs- und Unterwerfungsbauwerke, die konfliktfreies Kreuzen der Züge ermöglichen, wieder an die Rheintalbahn an. Ab diesem Punkt werden beide Strecken parallel geführt, bis der Planfeststellungsabschnitt auf Höhe Müllheim an den angrenzenden Planfeststellungsabschnitt 9.0 anschließt.
Offenlage im Abschnitt Bad Krozingen–Müllheim
Die Deutsche Bahn hat die Planunterlagen im April und Mai 2018 im Rahmen der Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsabschnitt 8.4 (§ 25 Abs. 3 VwVfG) vorgestellt. Der Antrag auf Planfeststellung wurde am 18. Dezember 2019 beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt. Zwischen dem 1. und 31. Juli 2020 lagen die Unterlagen öffentlich in den Rathäusern der betroffenen Kommunen aus, zusammengestellt in 31 Ordnern. Jeder von der Planung betroffene Bürger oder Interessensverband konnte sich die Planungen ansehen und offiziell Einwände in Form von Einwendungen in das Genehmigungsverfahren einbringen. Die Planunterlagen sind weiterhin in unserem Digitalen Planungsordner einsehbar.
Hier gelangen Sie zu den Unterlagen im Digitalen Planungsordner.

Projektpräsentation mit Audiokommentar

Kommentierter Visualisierungsfilm
Video

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Visualisierung der Neubaustrecke zwischen Bad Krozingen und Müllheim (PfA 8.4)
Bildergalerie
Bauwerke im Abschnitt 8.4