Aktiver und passiver Schallschutz
Bester Schutz für Anwohnende
Wieviel Schallschutz notwendig ist, ermitteln unabhängige Gutachter:innen im Auftrag der Bahn. Sie berechnen die Schallimmissionswerte und die Veränderung durch die Baumaßnahme. Die aktuellen Berechnungen für das Bahnprojekt Karlsruhe–Basel basieren auf den Verkehrsprognosen des Bundesverkehrswegeplans 2030. Die in der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) festgelegten Grenzwerte sind für die Bemessung der Schallschutzmaßnahmen verbindlich. Sofern passive Maßnahmen zum Einsatz kommen, regelt die 24. BImSchV deren Art und Umfang.
Aktiver Schallschutz
Aktiv nennt man Maßnahmen, die direkt am Verkehrsweg wirken. Dazu zählen beispielsweise Schallschutzwände oder- wälle. In mehreren Abschnitten kommen im Projekt Karlsruhe–Basel hocheffektive Schallschutzgalerien zum Einsatz. Sie hausen die Bahnstrecke halbseitig ein und schützen so noch besser vor Lärm.
Auf vielen Abschnitten montiert die Bahn sogenannte Schienenstegdämpfer. Das sind Kunststoffplatten, die an beiden Seiten der Schiene angebracht werden. Sie verringern die Schwingungen der Gleise und damit auch den Lärm. Eine weitere aktive Maßnahme ist das „Besonders überwachte Gleis“ (BüG). Dabei misst ein spezieller Schallmesszug regelmäßig die Schallabstrahlung auf der Schiene. Überschreiten die Messwerte den definierten Lärmpegel, schleift ein Schleifzug die Oberfläche der Schiene ab. Entlang der Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel ist der Einsatz des BüG in Teilabschnitten schon realisiert.
Passiver Schallschutz
Passive Maßnahmen sind dagegen schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden. Dazu zählen der Einbau von Schallschutzfenstern und schalldämmenden Lüftern. Grundsätzlich besteht ein Vorrang der aktiven vor den passiven Maßnahmen.

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