Elektrische und magnetische Felder

Foto: Deutsche Bahn AG/Volker Emersleben

Schutz vor elektrischen Immissionen

Elektrische und magnetische Felder können sich auf die Umwelt auswirken. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) unterscheidet dabei Immissionen aus Hochfrequenzanlagen (Frequenzbereich zehn Megahertz bis 300.000 MHz) und Niederfrequenzanlagen (Frequenzen 16,7 Hertz und 50 Hz).

Hochfrequenzanlagen

In die Kategorie Hochfrequenzanlagen fallen die ortsfesten Sendefunkanlagen. Sie übertragen Radio-, TV-, und Mobiltelefon-Signale sowie die bahnbezogenen Funkanwendungen GSM-R (Global System for Mobile Communications-Railway).

Die Bahn benötigt für die Funkversorgung GSM-R-Anlagen entlang der Strecke. Diese arbeiten in ähnlichen Frequenzbereichen wie der kommerzielle Mobilfunk. Für die Errichtung der Anlagen ist jeweils eine Genehmigung durch die Bundesnetzagentur erforderlich. Sie prüft die Einhaltung der Grenzwerte nach der 26. BImSchV.


Niederfrequenzanlagen

Zu den bahnseitigen Niederfrequenzanlagen zählen die Bahnoberleitungen. Die magnetische Induktion liegt in allen Anliegerbereichen entlang der Strecke Karlsruhe–Basel weit unter dem Grenzwert nach der 26. BImSchV. Nach dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand bestehen generell keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch magnetische Felder der Oberleitung.

Strommasten vor blauem Himmel
Die Immissionen von Funkanlagen und Oberleitungen liegen weit unter den Grenzwerten. (Foto: Deutsche Bahn AG/Volker Emersleben)

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