
Planfeststellungsabschnitt Freiburg–Schallstadt (PfA 8.2)
Der zwischen Freiburg und Schallstadt gelegene Planfeststellungsabschnitt 8.2 hat eine Länge von rund 17 Kilometern. Er ist Bestandteil der neuen Güterstrecke zur Umfahrung der Freiburger Bucht und umfasst den südlichen Bündelungsbereich mit der Bundesautobahn 5 (BAB 5). Die nördliche Grenze des Abschnitts bildet die Gemeindegrenze zwischen March und Freiburg, die südliche Grenze bildet die Gemeindegrenze zwischen Schallstadt und Bad Krozingen.
Im Zuge der Baumaßnahmen müssen insgesamt 26 Brückenbauwerke neu errichtet oder verlängert bzw. angepasst werden. Die Straßen und Wege werden teilweise verlegt oder in der Höhe angeglichen. Wegen der parallelen Lage zur Autobahn werden die Anschlussstellen Freiburg-Nord, -Mitte und -Süd baulich verändert. Als weiteres Bauwerk entsteht der 2.222 Meter lange Mengener Tunnel. Er durchquert den sogenannten Alemannenbuck, eine Erhebung, die sich westlich des Ortsteils Mengen der Gemeinde Schallstadt befindet. Die zweigleisige Tunnelröhre wird in offener Bauweise gebaut.
Offenlage im Abschnitt Freiburg–Schallstadt
Im Juni 2018 stellte die Bahn ihre Planunterlagen im Rahmen der Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 25 Abs. 3 VwVfG) vor. Im darauffolgenden Jahr, im Juli 2019, wurde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Zwischen dem 29. Mai und 10. Juli 2020 lagen die Unterlagen öffentlich in den Rathäusern der betroffenen Kommunen aus, zusammengestellt in 32 Ordnern. Jeder von der Planung betroffene Bürger oder Interessensverband konnte sich die Planungen ansehen und offiziell Einwände in Form von Einwendungen in das Genehmigungsverfahren einbringen. Die Planunterlagen sind weiterhin in unserem Digitalen Planungsordner einsehbar.
Hier gelangen Sie zu den Unterlagen im Digitalen Planungsordner.

Projektpräsentation mit Audiokommentar

Kommentierter Visualisierungsfilm
Zusätzlicher Schallschutz im Bereich der Güterumfahrung Freiburg
Um die schalltechnischen Zusagen (Projektbeirat/Kernforderungen) einzuhalten, werden in besiedelten Gebieten der Bau zusätzlicher Schallschutzwände und Galeriebauwerke sowie der Einbau von Schienenstegdämpfern geprüft und geplant. Ebenso ist die Verlängerung des Mengener Tunnels Bestandteil der aktuellen Planung. Dadurch wird im PfA 8.2 ein sogenannter Schallschutz über das gesetzliche Maß hinaus gemäß der Empfehlung des Projektbeirats und unter Berücksichtigung der parlamentarischen Finanzierungszusage umgesetzt.
Video

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Visualisierung der Neubaustrecke zwischen Freiburg und Schallstadt (PfA 8.2)
Bildergalerie
Bauwerke im Abschnitt 8.2